
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für den gesamten Geschäftsbereich von yoga-freude. Nebst dem Yoga-Gruppenunterricht werden auch weitere Dienstleistungen gemäss aktueller Ausschreibung auf der Homepage angeboten.
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Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte der Firma betreffend den Bezug von Dienstleistungen durch den Kunden zustande.​ Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.
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Die Anmeldung für Gruppenkurse oder anderen Dienstleistungen ist verbindlich und erfolgt jeweils für ein Quartal bzw. dem ausgeschriebenen Datum / vereinbartem Termin. Die Gruppen-Kursdaten werden mit der Rechnung bekannt gegeben. Das Kursgeld richtet sich nach Anzahl der Kursdaten und wird in Bar oder per Einzahlungsschein beglichen. Yoga-freude.ch behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die Preise auf der Homepage. Bezahlung der Quartals-Abos bzw. anderer Dienstleistungen sind vor Quartalsbeginn bzw. vor Anspruch der Dienstleitung zu begleichen.
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Von den Gruppenkursen kann während des Quartals von der Anmeldung nicht zurückgetreten werden. Für nicht besuchte Gruppen-Lektionen wird kein Geld zurückerstattet. Versäumte Lektionen können innerhalb eines Quartals vor- oder nachgeholt werden, wenn in den gewünschten anderen Gruppen ein freier Platz ist.
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Kündigungen für den Gruppenunterricht müssen der Kursleitung zwei Wochen vor Quartalsende mitgeteilt werden.
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Yoga-Wandertage bei Wetterprognosen von Dauerregen, Gewitter und an Hitzetagen nicht durchgeführt. Angemeldete erhalten am Vortag Bescheid über die Durchführung. Bei Nicht-Durchführung werden die Kosten zurückerstattet.
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Krankheiten, Verletzungen jeglicher Art, chronische Leiden und Schwangerschaften müssen der Kursleitung vor Kursbeginn mitgeteilt werden.
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Die Teilnahme am Yoga-Unterricht oder an anderen Dienstleistungen erfolgt auf eigene Verantwortung. Bei Verletzungen übernimmt die Kursleitung keine Verantwortung.
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Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.
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Wenn Lektionen wegen Ferien oder aus zwingenden beruflichen Gründen nicht besucht werden können, so kann einmalig die Dauer von drei Wochen pro Jahr gutgeschrieben werden. Die Kursleitung bitte frühzeitig informieren.
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Wenn die Lektionen / Dienstleistungen wegen längerer Krankheit nicht besucht werden können, können sie mit Einreichung des Arztzeugnisses um die Dauer der Abwesenheit einmalig gutgeschrieben werden.
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Bei einem Kursausfall werden die Teilnehmenden vorgängig informiert oder die Lektion wird nach Möglichkeit von einer Stellvertretung geleitet.
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Die Datenschutzbestimmungen werden eingehalten. Sämtliche personenbezogene Daten werden streng vertraulich behandelt.